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WHG Zertifizierter Betrieb nach §62/63

Bodenbeschichtung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen und eingebaut, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachhaltige Veränderung ihrer Eigenschafte nicht zu besorgen ist. GWS-Systeme haben die allgemein bauaufsichtliche Zulassung gem. den Bau- und Prüfgrundsätzen für den Gewässerschutz und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des WHG.

AgBB-Konform und VOC-freie (VOC/DIBt) Bodenbeschichtungen

Wenn Ihr Boden nicht nur aufsteigender Feuchtigkeit sondern auch hohen Belastungen standhalten, Raumluft unbedenklich sein muss.

Die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) kann die Raumluft und damit die Gesundheit belasten. Wir verarbeiten ein koplettes, VOC geprüftes Produktsortiment, welches den strengen Kriterien des AgBB entspricht. Während in Industriebereichen die jeweiligen Berufsgenossenschaften die zulässigen Emissionen regeln, gab es für die Aufenthaltsbereiche lange Zeit keine Regelung. Seit März 2009 gilt nun die DIBt-Zulassungspflicht für die Bodenbeschichtungen in Aufenthaltsräumen, in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Kindergärten, Behörden) Verkaufs- und Versammlungsräumen sowie Gaststätten.

Die Planung und Ausführung von Bodenbeschichtungen in Aufenthaltsräumen darf nach den Landesbauordnungen nur mit AgBB-Konformen Systemen und allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung erfolgen. Wir haben diese DIBt- Zulassung bei den Systemen, die wir in diesen Bereichen für Sie verarbeiten.

Eine unverbindliche Anfrage kostet Sie Ihr Interesse und Ihre Zeit.